Die Haftung aus der unterlassenen oder reduzierten Wareneingangsprüfung beutet jedenfalls in der Automobilzulieferindustrie ein erhebliches Haftungsrisiko. Die Wareneingangsprüfung nach § 377 HGB und nach ISO/TS 16949 – 7.4.1. und 7.4.3 sind eine zentrale Pflicht für das gesamte Lieferantenmanagement. Grundlage dafür ist das europäische Produktsicherheitsrecht.
Wareneingangsprüfung nach § 377 HGB und nach ISO/TS 16949
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