Die ISO/TS 16949 schreibt ein belastbareres Lieferantenmanagement vor. Es enthält die Verpflichtung jedes Zulieferers, die von ihm eingesetzten Lieferanten auf ihre Qualitätsfähigkeit zu überprüfen und diese Qualitätsfähigkeit während der gesamten Dauer der Lieferbeziehung aufrecht zu erhalten. Für Unzulänglichkeiten im Lieferantenmanagement ist der Zulieferer rechtlich verantwortlich und haftet dafür. Kernbestimmungen für die eigene Absicherung des Zulieferers für vereinbarungsgemäße Produkte seines Lieferanten sind die Bestimmungen der ISO/TS 16949 -7.4.1 (Beschaffungsprozess) und 7.4.3 (Verifizierung beschaffter Produkte).
Ziffer 7.4.3 verlangt die prozessbegleitende Prüfung aller Zukaufteile, um die Fehlerfreiheit der Zulieferprodukte selbst und der mit ihnen hergestellten Produkte des Zulieferers zu gewährleisten. Die Verifizierung beschaffter Produkte ist die Wareneingangsprüfung unter dem Regime der allgemein verbindlichen ISO/TS 16949 und geht technisch und rechtlich weiter als die handelsrechtliche Wareneingangsprüfung nach § 377 HGB. Jede Vernachlässigung der Prüfpflicht ist eine Vertragsverletzung und verpflichtet zum Schadensersatz, unabhängig für die Haftung für mangelhafte Produkte.