Produktsicherheit und Produkthaftung sind in Europa einheitlich zu verstehende Rechtsbereiche. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in zwei Vorlagebeschlüssen die Frage vorgelegt, ob ein Produkt (es handelt sich um Herzschrittmacher), dessen Fehlerhaftigkeit nicht festgestellt wurde, das aber zu einer Serien mit signifikanter Fehlerquote gehört, den Fehlerbegriff der Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG erfüllt. Wenn das vom EuGH bestätigt werden sollte, möchte der BGH wissen, ob und in welchem Umfang Operationskosten ersatzfähiger Schaden nach der Richtlinie sind. Die Entscheidung des EuGH könnte wegen der Maßgeblichkeit des europäischen Rechts weitreichende Auswirkungen auf das deutsche Haftungsrecht haben.
Die Maßgeblichkeit des europäischen Unionsrechts – Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht auf dem Prüfstand
Internationale Automobil- und Zulieferindustrie
APQP und PPAP
Qualitätsmanagement
AGB
Qualitätssicherungsvereinbarung
Produkthaftung
Rückrufaktionen
VDA Schadteilanalyse Feld
Lieferverzug
VDA 2 (2012)
ISO 26262
Technische Regelwerke
Europarecht
VDA Reifegradabsicherung
Compliance
Risikomanagement
Schadenersatz
IATF 16949
UN-Kaufrecht
Vertragsmanagement
Werkzeuge
Lieferantenmanagement
Produktsicherheit
Reklamationsmanagement
Wareneingangsprüfung
Betriebsunterbrechungen
ALB
AEB