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Aktuelle Blogbeiträge der Kanzlei

Die hier dargestellten Sachverhalte und Rechtsauffassungen stellen stets das persönliche Verständnis und die persönliche Meinung des Autors dar. Sie dienen unter keinen Umständen der allgemeinen oder individuellen Rechtsberatung im Einzelfall. Jede Haftung dafür ist ausgeschlossen. Jede Form der Rechtsberatung bedarf einer vorab geschlossenen schriftlichen Vereinbarung mit dem Autor. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Prozessstrategien in Diesel-Verfahren: Transparenz des Qualitätsmanagementsystems aus EN ISO 9001:2015 Verbesserte Beweisführung und sekundäre Beweislast

23. Juni 2021, Dr. Ekkehard Helmig - Blog

Hürden der Rechtsprechung
Der Verbau unzulässiger Abschalteinrichtungen begründet die Haftung eines Fahrzeugherstellers nach §§ 31, 831, 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung von Fahrzeugkäufern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 25.05.2020 gegen Volkswagen entschieden1. Ob auch der Einsatz von Thermofenstern sittenwidrig ist, ist streitig, obwohl sie vom EuGH und vom BGH ebenfalls als unzulässige Abschalteinrichtungen angesehen werden2. Die Kläger dieser Verfahren hatten und haben erhebliche Schwierigkeiten, die verantwortlichen Vorstände und Repräsentanten des Unternehmens zu benennen und ihre, den Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung erfüllenden objektiven und subjektiven Beiträge zubeweisen.

Prozessstrategien in Diesel-Verfahren: Transparenz des Qualitätsmanagementsystems aus EN ISO 9001:2015 Verbesserte Beweisführung und sekundäre Beweislast

Die Eignungsfeststellung von Produkten ist das Ergebnis eines Kommunikationsprozesses nach EU-Typgenehmigungsrecht

31. März 2020, Dr. Ekkehard Helmig - Blog

Unter dem Mangel eines Produkts versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch die qualitative Abweichung (Ist-Beschaffenheit) von der vereinbarten Spezifikation (SollBeschaffenheit). Zur Soll-Beschaffenheit des Produkts gehört -ebenfalls im allgemeinen Sprachgebrauch- auch die Eignung des spezifizierten Produkts für seinen vereinbarten Verwendungszweck, also seine Brauchbarkeit für die Zwecke des Kunden. Die fehlende Eignung ist in der Regel ein Mangel des Produkts...

Die Eignungsfeststellung von Produkten ist das Ergebnis eines Kommunikationsprozesses nach EU-Typgenehmigungsrecht

Aktualisierungsbedarf für die Erprobungsklausel

05. Februar 2020, Dr. Ekkehard Helmig - Blog

Die Versicherungsverträge für die Produkthaftpflichtversicherung enthalten zwei wichtige Deckungsausschlüsse:
Den Deckungsausschluss für nicht ausreichend erprobte Produkte (Erprobungsklausel) und den Deckungsausschluss für das bewusste Abweichen von schriftlichen Vereinbarungen.
In beiden Fällen leistet der Versicherer aus nachvollziehbaren Gründen nicht, auch wenn im Übrigen in der Regel alle Haftungs- und damit alle Eintrittsbedingungen erfüllt sind. Der Versicherer will nicht für meist vermeidbare Entwicklungsrisiken oder Vertragsverletzungen, etwa das Abweichen von Bestimmungen des Gesetzes oder eines Pflichtenheftes, eintreten müssen.
Beide Klauseln haben eine lange Geschichte, müssen aber unter den Bedingungen neuer Technologien überdacht werden. Insbesondere die Erprobungsklausel mit ihrer Referenz zum Stand der Technik bedarf der Neufassung, weil der Stand der Technik auf Erfahrungen und Kenntnissen der Vergangenheit beruht und kaum die Neuerungen etwa hochentwickelter Assistenzsysteme und ihrer elektronischen Komponenten mit eindeutiger Aussage für ihre tatsächliche Sicherheit umfassend erfasst.
Hinzu kommt, dass der europäische Gesetzgeber mit der neuen Verordnung 2019/2144 vom 27.11.2019 mit Geltung für das gesamt europäische Typgenehmigungsrecht ab dem 06.07.2022 eben die Sicherheit für alle hochentwickelten Assistenzsysteme und neue Antriebe verlangt, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erst noch geschaffen werden müssen. Die Fahrzeughersteller und ihre Zulieferer haben die Beweislast dafür. Damit befasst sich die Aufsatz.

An English version is available here.

Aktualisierungsbedarf für die Erprobungsklausel

The new Directives on European sale of consumer goods law

21. Oktober 2019, Dr. Ekkehard Helmig - Blog

Dieser Artikel ist nur in englisch verfügbar

Deutsche Version des Artikels ist unter Publikationen zu finden

Through Directive 2019/770/EU “on certain aspects concerning contracts for the supply of digital content and digital services” and Directive 2019/771/EU “on certain aspects concerning contracts for the sale of goods”, both of May 22, 2019 and passed by the European Parliament and the Council, the digital world will enter European legislation on the sale of consumer products.

The new Directives on European sale of consumer goods law

Haftung für in Betrieb befindliche Fahrzeuge – Kurze Verjährungsfristen widersprechen dem Unionsrecht

27. Februar 2019, Dr. Ekkehard Helmig - Blog

Die Abgasaffäre hat eine Prozessflut in Deutschland ausgelöst. Nachdem der VIII. Senat des Bundesgerichtshofs im Verfahren VIII ZR 225/17 Ende Februar 2019 überraschend in einem Vorlagebeschluss aus einem eigentlich schon durch Revisionsrücknahme abgeschlossenen Verfahren zu erkennen gab, dass er verbotene Abschalteinrichtungen als Sachmangel ansehen könnte, haben sich die Chancen der Kläger ein wenig verbessert.

Haftung für in Betrieb befindliche Fahrzeuge – Kurze Verjährungsfristen widersprechen dem Unionsrecht

Legal considerations and future technologies

14. November 2018, Dr. Ekkehard Helmig - Blog

Legal considerations and future technologies: The intention of this presentation from a workshop at the “Operational Safe Systems & Semiconductors Safety Conference” of Intrepid Delta on 24 September 2018 in Berlin is to alert the awareness that new technologies and their application must respect legal requirements and new legislation Europe. This is a matter of burden of proof to be borne by the applicants of new technologies.

Legal considerations and future technologies

Regulation 2018/858: The new European Type-Approval-Legislation Challenges for the Automotive Industries

09. Juli 2018, Dr. Ekkehard Helmig - Blog

On 4th of July 2018 the Regulation (EU) 2018/858 of the European Parliament and of the Council of 30 May 2018 on the approval and market surveillance of motor vehicles and their trailers, and of systems, components and separate technical units intended for such vehicles, amending Regulations (EC) No 715/2007 and (EC) No 595/2009 and repealing Directive 2007/46/EC has entered into force.

Regulation 2018/858: The new European Type-Approval-Legislation Challenges for the Automotive Industries

Type-Approval Requirements conflicting with Recourse against Suppliers

26. Februar 2018, Dr. Ekkehard Helmig - Blog

It is -incorrectly- somehow common sense in the automotive industry top down, that in most cases the roote cause for a recall or a service campaign can be allocated at the (sole) responsibility of the supplier of a component or a system. This view is primarily recourse driven rather than based on serious technical analysis and legal assessment of responsibilities in terms of burden of proof. This system of the terms & conditions and other contractual documents of OEMs and 1st TIER suppliers pave the way to collect costs for -alleged- damages from suppliers on a lower level and to shift responsibilities for accidents and injuries to those suppliers. 

Type-Approval Requirements conflicting with Recourse against Suppliers

„Defeat Device – Garantien nach EU-Typengenehmigungsrecht“

24. November 2017, Dr. Ekkehard Helmig - Blog

Die Debatte über den rechtlichen Stellenwert von sogenannten „Übereinstimmungserklärungen“ eines Fahrzeugherstellers hat einen hohen Stellenwert in der rechtlichen Aufarbeitung von Käuferansprüchen gegen Fahrzeughersteller. Die „Übereinstimmungserklärungen“ folgen aus Rechtsakten der Europäischen Union wie der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG für die Typengenehmigung von Fahrzeugen. Ihre rechtliche Einordnung in das nationale Kaufrecht ist mit Unsicherheiten verbunden. Bei unionsrechtskonformer Auslegung des nationalen Rechts kommt man allerdings zu dem Ergebnis, dass diese „Übereinstimmungserklärungen“ unmittelbare Käuferrechte begründen.

„Defeat Device – Garantien nach EU-Typengenehmigungsrecht“

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